Fanclubgründung

Hallo Eintracht–Fans,

es freut uns, dass Ihr einen Eintracht-Fanclub gründen und dem Kreis der offiziellen Fanclubs beitreten möchtet. Allzu strenge Bedingungen gibt es dafür nicht, dennoch gilt es, ein paar Dinge zu beachten. Ihr solltet eine entsprechende Anzahl von Mitgliedern haben und ein paar grundlegende Richtlinien, die Ihr untenstehend findet, müssen erfüllt sein und auch eingehalten werden.    

Eine Satzung oder ein Eintrag als eingetragener Verein sind nicht vorgeschrieben, da Fanclubs freiwillige Zusammenschlüsse von Fans sind, die ihre Eigenständigkeit bewahren sollten.

Zum grundsätzlichen Verständnis die wichtigsten Schritte im Überblick:

Die Zulassung als offizieller Fanclub von Eintracht Frankfurt wird von der Eintracht Frankfurt Fußball AG erteilt. Mit der gesamten administrativen Abwicklung des Antragsverfahrens und auch mit der laufenden Betreuung der Fanclubs hat die Fußball AG den unabhängigen Eintracht Frankfurt Fanclubverband e. V.  (EFFV) beauftragt.

Der EFFV ist als Dachverband die Interessenvertretung für die offiziellen EFC´s. Die Mitgliedschaft im EFFV ist freiwillig.

Eure Zulassungsanträge werden vor Aufnahme in das Probejahr der offiziellen Fanclubs vom EFFV geprüft und bearbeitet. Vollständig abgegebene Anträge bearbeitet der EFFV in der Regel innerhalb von vier Wochen. Die Antragsteller werden gebeten, diese Frist bei Einreichung Ihrer Anträge zu beachten.

Nach Ablauf des Probejahres erfolgt ein Abschlussgespräch mit dem Vorstand des EFFV. Ist der EFFV von der Zulassungsfähigkeit des Fanclubs überzeugt, beantragt er bei der Fußball AG die Zulassung des Fanclubs. Die Entscheidung der Fußball AG wird dem Fanclub per E-Mail zugestellt. Ablehnungen werden schriftlich begründet, die Entscheidung kann nicht angefochten werden. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf die Zulassung zum offiziellen Fanclub.

Außerdem findet in regelmäßigen Intervallen eine Überprüfung sämtlicher EFC‘s auf ihren Status und die Einhaltung der Zulassungskriterien statt (z.B. anhand eines Fragebogens). Zulassungen können jederzeit unter Angabe von Gründen wieder entzogen werden.

Bei andauernder Unerreichbarkeit gehen wir von einer Auflösung des EFC aus, entziehen die Zulassung und löschen den EFC aus der Liste der offiziellen Eintracht Frankfurt Fanclubs.

Die angegebenen Kontaktdaten sollten daher stets auf dem aktuellsten Stand sein. Besonders wichtig sind hierbei die E-Mail Adressen, da die gesamte Kommunikation/Information über E-Mail erfolgt.

Fragen oder Zulassungsanträge bitte an: Eintracht Frankfurt Fanclubverband e.V. kontakt@ef-fanclubverband.de

Mit einträchtlichen Grüßen

Eintracht Frankfurt Fußball AG                      Eintracht Frankfurt Fanclubverband e. V.

Die Fanbeauftragten                                         Der Vorstand



Zulassungsvoraussetzungen

Offizielle Fanclubs von Eintracht Frankfurt

Die Fanclubs von Eintracht Frankfurt sind selbständige Organisationen, die in eigener Verantwortung und Selbstorganisation Eintracht Frankfurt unterstützen. Fanclubs wird von Eintracht Frankfurt der Titel  „Offizieller Fanclub von Eintracht Frankfurt“ verliehen, der auch spezielle Rechte, z.B. zum Bezug ermäßigter Eintrittskarten, umfasst. Die Bedingungen für den Erhalt des Titels sind nachfolgend geregelt. Dabei finden neben den Interessen von Eintracht Frankfurt auch die Vorgaben des Deutschen Fußballbundes (Gewaltfreiheit, Antirassismus etc.) Berücksichtigung.

I. Zulassungskriterien

Eintracht Frankfurt lässt einen Fanclub als offiziellen Fanclub von Eintracht Frankfurt zu, wenn folgende Kriterien erfüllt werden:

1.

Mindestanzahl von Mitgliedern

a) innerhalb Deutschlands: 15 Eintrachtfans

b) außerhalb Deutschlands: 7 Eintrachtfans

2.

Der beantragende Fanclub muss drei Ansprechpartner benennen (z.B. Vorstand), die den Fanclub gegenüber Eintracht Frankfurt jeweils einzeln vertreten können und als Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Die Ansprechpartner müssen voll geschäftsfähig sein und das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Eintracht Frankfurt/EFFV behält sich vor, Personen die bei anderen EFCs ausgeschlossen wurden oder die gegen die Grundsätze dieses Kriterienkataloges verstoßen haben, als Ansprechpartner / Vertreter eines EFC abzulehnen.

3.

Dem Antrag muss eine vollständige Liste aller Fanclub-Mitglieder beigefügt werden, aus der Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Wohnort jedes Mitglieds hervorgehen. Aktualisierungen sind im Interesse des Fanclubs und sollten ohnehin regelmäßig vorgenommen werden.

4.

Fanclubs müssen sich einen Namen geben, der einen Bezug zu Eintracht Frankfurt oder einen direkten Bezug zum beantragenden Fanclub beinhaltet (z. B Orts-, Landschaftsnamen etc.). Namen, die diese Voraussetzung nicht erfüllen, sind unzulässig. Aggressive Fanclub-Namen und Namen, die Eintracht Frankfurt oder die Fanszene von Eintracht Frankfurt in Misskredit bringen könnten, werden nicht zugelassen.

Es ist zwingend erforderlich, dass bei einer Namensänderung des EFC’s im Probejahr oder nach der Zulassung die Zustimmung des EFFV/ der Eintracht eingeholt wird.

5.

Der Fanclub muss sich schriftlich zur Gewaltfreiheit bekennen. Fanclubs, die in ihrer Gesamtheit oder deren einzelne Mitglieder sich nicht in dieser Form bekennen, wird die Zulassung verweigert bzw. entzogen.  Der Fanclub hat zudem dafür Sorge zu tragen, dass von seinen Mitgliedern keine Gefährdung von Stadionbesuchern durch den Gebrauch von Pyrotechnik ausgeht.

6.

Die Fanszene von Eintracht Frankfurt steht traditioneller Weise für Toleranz, Vielfalt und politische Unabhängigkeit. Jeder Fanclub hat sicherzustellen, dass von ihm oder seinen Mitgliedern keine Benachteiligung oder Verletzung des Geschlechts, Glaubens, der Abstammung, Rasse, Sprache, Herkunft, Religion und der politischen Anschauung einer anderen Person ausgeht. Gewaltverherrlichung, Sexismus, Fremdenfeindlichkeit und politischer oder religiöser Radikalismus sind mit den Werten von Eintracht Frankfurt und der Kultur der Fanszene nicht vereinbar. Verstöße gegen diese Prinzipien sind stets ein Grund für die Verweigerung oder die Entziehung der Zulassung.

7.

Fanclubs, deren Mitglieder Missbrauch mit vergünstigten Eintrittskarten betreiben, z.B. Versteigerung im Internet – insbesondere bei Ebay oder anderen Onlineauktionshäusern – oder Verkauf auf dem Schwarzmarkt, werden ermahnt. Im Wiederholungsfalle wird die Zulassung entzogen. Sollte bekannt werden, dass einzelne Mitglieder aus einem Fanclub Straftaten in Verbindung mit Veranstaltungen bzw. Heim- oder Auswärtsspielen von Eintracht Frankfurt begehen oder dem Ansehen des Vereines in der Öffentlichkeit Schaden zufügen, wird der Fanclub ermahnt oder es wird dem Fanclub die Zulassung entzogen.

II. Zulassungsverfahren

Fanclubs, die den Titel „offizieller Fanclub von Eintracht Frankfurt“ erhalten möchten, stellen einen Antrag an den Eintracht Frankfurt Fanclubverband e.V. (EFFV). Das Antragsverfahren ist ausschließlich elektronisch möglich unter www.ef-fanclubverband.de. Postalische Anträge und Anträge per E-Mail werden nicht bearbeitet. Der EFFV prüft das Vorliegen und die Einhaltung aller Voraussetzungen und Kriterien für die Zulassung.

Sofern diese vorliegen, folgt für den EFC ein sog. Probejahr, an dessen Ende der Fanclub dem EFFV unaufgefordert eine aktuelle Mitgliederliste sowie eine Auflistung von Aktivitäten des EFC im abgelaufenen Jahr zukommen lässt. Das Probejahr wird mit einem Abschlussgespräch mit dem Vorstand des EFFV beendet.

Bei positiver Beurteilung schlägt der EFFV der Eintracht Frankfurt Fußball AG die Zulassung des Fanclubs und die Verleihung des offiziellen Titels vor. Die Verleihung der Urkunde erfolgt ausschließlich auf der einmal jährlich stattfindenden Versammlung der Fanclubs.

Mit Erhalt des Titels „offizieller Fanclub von Eintracht Frankfurt“ ist der Fanclub berechtigt, die von Eintracht Frankfurt für die offiziellen Fanclubs gewährten Vergünstigungen in Anspruch zu nehmen (z.B. Ermäßigte Dauerkarten, Fanartikel, Nutzung der rechtlich geschützten Eintracht-Adler usw.).

III. Entzug der Zulassung / Aberkennung des Titels

Eintracht Frankfurt und der EFFV behalten sich vor, Fanclubs die Zulassung zu entziehen und damit den Status „offiziell“ abzuerkennen, wenn Verstöße gegen die in I. beschriebenen Zulassungskriterien vorliegen, insbesondere gegen die Grundsätze aus den Ziffern 4 bis 7. Der Entzug der Zulassung wird dem Fanclub schriftlich durch Eintracht Frankfurt mitgeteilt. Etwaig gewährte Vergünstigungen entfallen ab dem Tag des Zugangs des schriftlichen Zulassungsentzuges bei einem der benannten Ansprechpartner und mit Wirkung gegenüber dem EFC in seiner Gesamtheit und jedem einzelnen Mitglied.

Eintracht Frankfurt Fußball AG                      Eintracht Frankfurt Fanclubverband

Die Fanbeauftragten                                         Der Vorstand